Nach dem Hundebiss bekommen Sie, was Ihnen zusteht
Anwaltliche Vertretung der MSN-Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – wir setzen Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall konsequent gegen Hundehalter und Versicherung durch.
Mehr Hintergrund: Blogartikel „Tierhalterhaftung & Hundebiss“ lesen →
Warum Sie nach einem Hundebiss schnell handeln müssen
Wer nach einem Hundeangriff zögert oder selbst mit der Versicherung verhandelt, verliert bares Geld – und oft auch berechtigte Ansprüche.
Beweise verschwinden schnell
Wunden heilen, Zeugen vergessen, Hundehalter verschwinden. Werden Verletzungen, Tathergang und Zeugen nicht sofort dokumentiert, lassen sich Ansprüche später kaum noch durchsetzen.
Versicherung kürzt systematisch
Hundehalterhaftpflichtversicherer zahlen erfahrungsgemäß deutlich weniger an Geschädigte, die ohne Anwalt verhandeln. Pauschale Abfindungsangebote sind fast immer zu niedrig.
Folgeschäden werden übersehen
Narben, Trauma, Verdienstausfall, künftige Operationen: Wer eine Pauschalabfindung unterschreibt, verzichtet auf alle späteren Ansprüche – auch auf solche, die erst Jahre später auftreten.
Unsere Leistungen für Sie
Vollständige anwaltliche Begleitung von der ersten Anzeige bis zur Auszahlung – ohne Kostenrisiko für Sie.
Ansprüche prüfen
Wir prüfen Haftung nach § 833 BGB, Mitverschulden und den Deckungsschutz Ihrer Rechtsschutzversicherung – schnell und unverbindlich.
Beweissicherung
Wir sichern Atteste, Zeugenaussagen, Lichtbilder und Polizeiberichte und bauen einen belastbaren Schadenshergang für Sie auf.
Versicherung & Halter
Wir korrespondieren mit Hundehalter und Versicherung, beziffern Ihren Schaden vollständig und setzen Schmerzensgeld konsequent durch.
Klage & Vollstreckung
Reguliert die Versicherung nicht freiwillig, klagen wir Ihre Ansprüche bundesweit ein – inklusive Feststellung künftiger Folgeschäden.
Erfahrung, auf die Sie sich verlassen können
Langjährige Spezialisierung auf Personenschäden, Tierhalterhaftung und Schmerzensgeldforderungen – bundesweit für Sie tätig.
In vier Schritten zum Schmerzensgeld
Strukturiert, transparent und ohne Kostenrisiko – so läuft Ihr Fall bei uns ab.
Kostenlose Erstbewertung
Sie schildern uns den Vorfall per Telefon, E-Mail oder WhatsApp. Wir prüfen sofort, ob und in welcher Höhe Schmerzensgeld und Schadensersatz realistisch durchsetzbar sind.
Mandat & Deckungsanfrage
Sie erteilen das Mandat. Wir holen die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung ein und stellen sicher, dass kein Cent an Kosten an Ihnen hängen bleibt.
Anspruchsschreiben & Verhandlung
Wir beziffern Ihren gesamten Schaden – Schmerzensgeld, Heilbehandlung, Verdienstausfall, Haushaltsführung, Sachschaden – und verhandeln mit der Hundehalterhaftpflicht.
Auszahlung oder Klage
Bei Einigung wird der vereinbarte Betrag ausgezahlt. Reguliert die Versicherung nicht oder zu niedrig, klagen wir Ihre Ansprüche vor dem zuständigen Gericht ein.
Häufig gestellte Fragen
Die wichtigsten Antworten rund um Hundebiss, Tierhalterhaftung und Schmerzensgeld.
Grundsätzlich haftet der Tierhalter nach § 833 Satz 1 BGB verschuldensunabhängig für alle Schäden, die durch sein Tier entstehen. Das gilt auch dann, wenn den Halter persönlich kein Verschulden trifft. Reguliert wird der Schaden in aller Regel über die Hundehalterhaftpflichtversicherung des Halters.
Vertiefend: Unser Blogartikel zur Tierhalterhaftung →Sie haben Anspruch auf Schmerzensgeld, Ersatz aller Behandlungs- und Heilungskosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Fahrtkosten sowie auf Ersatz beschädigter Kleidung und Gegenstände. Bei bleibenden Narben oder Folgeschäden kommen Ansprüche auf eine Schmerzensgeldrente und auf Feststellung künftiger Schäden hinzu.
Die Höhe richtet sich nach Schwere und Anzahl der Bissverletzungen, Dauer der Heilung, bleibenden Narben, psychischen Folgen und einem etwaigen Mitverschulden. Die Spanne reicht je nach Einzelfall von einigen hundert Euro bei oberflächlichen Wunden bis zu mehreren zehntausend Euro bei schweren Verletzungen, Operationen oder dauerhaften Entstellungen. Wir orientieren uns an aktuellen Schmerzensgeldtabellen und der Rechtsprechung.
Konkrete Urteile & Fallbeispiele im Blogartikel →Sofort ärztlich versorgen lassen – jeder Hundebiss ist meldepflichtig und infektionsgefährdet. Notieren Sie Name und Anschrift des Hundehalters, sichern Sie Zeugen, fotografieren Sie die Verletzungen, bewahren Sie zerrissene Kleidung auf und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Erst danach mit der gegnerischen Versicherung sprechen – idealerweise nur über einen Anwalt.
Davon raten wir dringend ab. Hundehalterhaftpflichtversicherer regulieren Schäden gezielt niedrig und nutzen jede unbedachte Äußerung des Geschädigten gegen ihn. Lassen Sie die Korrespondenz von Anfang an über einen Rechtsanwalt führen – die Anwaltskosten trägt bei berechtigten Ansprüchen die gegnerische Versicherung.
In aller Regel nichts. Die Anwaltskosten sind Teil des Schadens und werden von der gegnerischen Hundehalterhaftpflicht erstattet. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten – wir prüfen den Deckungsschutz für Sie und holen die Deckungszusage ein. Sie tragen kein Kostenrisiko.
Holen Sie sich, was Ihnen zusteht
Lassen Sie Ihre Ansprüche nach einem Hundebiss von der MSN-Rechtsanwaltsgesellschaft mbH prüfen – kostenlos, unverbindlich und ohne Kostenrisiko.