Häufig gestellte Fragen

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Häufig gestellte Fragen

Ihre Schadensregulierung: Warum die Versicherung kürzt und wie wir für Sie nachhaken.

Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

es gibt Neuigkeiten in Ihrem Fall: Die gegnerische Versicherung hat eine Zahlung geleistet. Wenn Sie den Betrag mit dem ursprünglichen Gutachten vergleichen, werden Sie vermutlich feststellen, dass die Summe niedriger ausfällt als erwartet.

Wir möchten Sie direkt beruhigen: Das ist kein Grund zur Sorge, sondern leider „Business as usual“ bei den Versicherern. Es handelt sich um eine weit verbreitete Taktik, um die Regulierungssummen zunächst klein zu halten.

Versicherungen nutzen Computerprogramme und Prüfberichte von Drittanbietern, um Abzüge vorzu­nehmen. Besonders oft „streichen“ sie dabei folgende Punkte:


  • UPE-Aufschläge: Das sind marktübliche Preisaufschläge auf Ersatzteile, die uns rechtlich zu­stehen.
  • Verbringungskosten: Die Kosten für den Transport Ihres Wagens zur Lackiererei.
  • Werkstattverweis: Man versucht oft, Sie in eine günstigere „Partnerwerkstatt“ zu schicken. Das müssen Sie sich aber nicht gefallen lassen, wenn Ihr Auto zum Beispiel noch jung oder lückenlos scheckheftgepflegt ist.
  • Oftmals werden auch Gutachterkosten von der Versicherung der Gegenseite gekürzt.

Hier ist die gute Nachricht für Sie: Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tragen nicht Sie das Risiko, wenn eine Werkstattrechnung etwas höher ausfällt, sondern die Gegenseite (das sogenannte Werkstattrisiko). Solange Sie die Werkstatt ordnungsgemäß ausgewählt haben, muss die Versicherung die Kosten ersetzen – auch wenn sie diese für „überhöht“ hält.

Sie müssen an dieser Stelle nichts weiter unternehmen. Unsere Experten für Nachforderungen prüfen die Abrechnung nun ganz genau und setzen die ausstehenden Beträge für Sie durch.


Durch unser MSN-Rondelprinzip stellen wir sicher, dass Ihre Akte spätestens alle sieben Tage geprüft wird – wir bleiben also hartnäckig am Ball, bis Sie zu Ihrem vollen Recht kommen. Sobald weitere Zahlungen eingehen, informieren wir Sie wie gewohnt sofort.


Haben Sie ein wenig Geduld mit den Bearbeitungszeiten der Versicherer – wir kämpfen für Sie.


Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team der MSN-Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Zahlungsfluss: „Wo bleibt mein Geld?“

Vorab eines ganz klar: Sie entscheiden, was mit ihrem Geld und den Schadensersatzansprüchen ge­schieht. Die Auszahlung erfolgt jedoch (sofern wir nichts Gegenteiliges von Ihnen hören) in der Regel getrennt nach den jeweiligen Schadenspositionen, um eine schnelle Abwicklung zu garantieren. 

Während die Reparaturkosten bei einer Reparatur meist direkt an die Werkstatt und die Gutachterkosten an den Sachverständigen fließen, überweist unsere Buchhaltung die Beträge, die Ihnen persönlich zu­stehen (z. B. Kostenpauschale, Wertminderung oder Nutzungsausfall), direkt auf Ihr Konto. Sollten Sie eine fiktive Abrechnung (Auszahlung ohne Reparatur) wünschen, müssen Sie uns dies unbedingt früh­zeitig mitteilen, damit wir den Zahlungsfluss entsprechend steuern können.

Unsere Buchhaltung kann Auszahlungen an Sie erst vornehmen, wenn uns Ihre vollständigen Kontoda­ten vorliegen. Da wir nach dem Eingang von Versicherungsgeldern eine unverzügliche Weiterleitung anstreben, vermeiden Sie durch die frühzeitige Angabe Ihrer IBAN unnötige Verzögerungen im Prozess.

Diese Information ist für die rechtlich korrekte Auszahlung elementar, da in diesen Fällen der Fahrzeug­halter und der rechtliche Eigentümer (die Bank oder Leasinggesellschaft) nicht dieselbe Person sind. Versicherungen dürfen Zahlungen oft nur leisten, wenn die Zustimmung des Eigentümers vorliegt oder die Zahlung direkt an diesen erfolgt. Ohne diese Angabe droht ein vollständiger Stopp der Regulierung durch die gegnerische Versicherung.

Die Vertragsnummer ist der „Schlüssel“ zur Kommunikation mit Ihrer Bank. Nur mit dieser Nummer kann die Versicherung oder unsere Kanzlei die nötigen Freigabeerklärungen einholen, um zu klären, welcher Anteil der Entschädigung an Sie und welcher an die Bank fließen muss. Die Angabe der Ver­tragsnummer direkt zu Mandatsbeginn ist daher ein entscheidender Zeit-Turbo für Ihren Fall.

Sobald die gegnerische Versicherung die Haftung dem Grunde nach bestätigt hat, geben wir die Zahlun­gen für Werkstatt und Gutachter frei. Da Versicherungen jedoch bei der Erstabrechnung fast immer Kür­zungen vornehmen, bleibt Ihr Fall bei uns so lange offen, bis unser Team für Nachforderungen alle weiteren zustehenden Beträge durchgesetzt hat.

Der MSN-Service: „Wie wir für Sie arbeiten“

Damit Ihr Fall niemals ins Stocken gerät, arbeiten wir nach einem strengen Rotationsprinzip. Jede Akte wird bei einem Verkehrsunfallschaden grundsätzlich etwa alle sie­ben Tage geprüft; lediglich in Fällen, in denen der Bearbeitungsstand eine längere Frist sinnvoll macht, passen wir die Prüfintervalle an. 

Das bedeutet für Sie: Wir warten nicht passiv ab, sondern haken aktiv bei Versicherungen, Zeugen oder Behörden nach, wenn Fristen verstreichen. Nichts geht verloren, und jeder Fortschritt wird sofort erfasst.

Statt eines einzelnen Bearbeiters profitiert Ihr Fall von der gebündelten Kompetenz unserer spezialisierten Fachbereiche. So stellen wir sicher, dass für jeden Schritt die richtige Expertise bereitsteht:


  • Die Sachbearbeitung: Hier schlägt das Herz der Kommunikation. Erfahrene Experten führen die oft zähen Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung und bleiben hartnäckig am Ball.


  • Das Team Nachforderung: Da Versicherungen bei der ersten Abrechnung fast immer kürzen, prüft dieser spezialisierte Bereich jede Zahlung präzise auf Richtigkeit und fordert ausstehende Beträge umgehend nach; wenn notwendig, sogar mehrfach.


  • Die Buchhaltung: Unsere Finanz-Profis sorgen für den reibungslosen Zahlungsfluss, damit Entschädigungen wie die Kostenpauschale oder Wertminderung schnellstmöglich bei Ihnen an­kommen.


  • Die Rechtsanwälte: Erfordert die Hartnäckigkeit der Gegenseite juristische Schritte, setzen un­sere spezialisierten Anwälte Ihre Ansprüche mit Klageschriften und rechtlicher Expertise durch 

Die Rechtslage ist hier für Sie sehr vorteilhaft: Bei einem unverschuldeten Unfall (100 % Haftung der Gegenseite) ist die gegnerische Versicherung gesetzlich verpflichtet, die Kosten für Ihre anwaltliche Vertretung vollumfänglich zu übernehmen. Wir rechnen unser Honorar in diesen Fällen direkt mit dem Versicherer ab, sodass Sie finanziell entlastet sind.

Ja, absolut! Die „größte Bremse“ im Verfahren ist oft das Warten auf fehlende Informationen. Sie geben uns sofort „Tempo“, wenn Sie uns direkt zu Beginn alle wichtigen Daten wie Ihre IBAN, Ihre Rechtsschutzdaten oder Informationen zu Leasing- und Finanzierung zur Verfügung stellen. Je vollständiger Ihre Daten bei uns eintreffen, desto schneller können unsere Teams in die volle Bearbeitung gehen.

Schadensersatz & Abrechnung: „Was Ihnen zusteht“

Grundsätzlich gilt im deutschen Recht:

Sie sind so zu stellen, wie Sie stünden, wenn der Unfall nicht passiert wäre. Das um­fasst in der Regel neun Kernpositionen:


  1. Reparaturkosten (oder der Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden).
  2. Wertminderung (der „merkantile Minderwert“ Ihres Wagens).
  3. Sachverständigenkosten für das Schadengutachten.
  4. Mietwagenkosten oder alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung.
  5. Schmerzensgeld bei körperlichen Verletzungen.
  6. Arzt- und Heilbehandlungskosten.
  7. Erwerbsschaden, falls Sie unfallbedingt nicht arbeiten konnten.
  8. Haushaltsführungsschaden, wenn Sie Ihren Haushalt nicht wie gewohnt führen können.
  9. Kostenpauschale für Porto, Telefonate und Zeitaufwand (pauschal 25,00 €).

Statt eines einzelnen Bearbeiters profitiert Ihr Fall von der gebündelten Kompetenz unserer spezialisierten Fachbereiche. So stellen wir sicher, dass für jeden Schritt die richtige Expertise bereitsteht:


  • Die Sachbearbeitung: Hier schlägt das Herz der Kommunikation. Erfahrene Experten führen die oft zähen Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung und bleiben hartnäckig am Ball.


  • Das Team Nachforderung: Da Versicherungen bei der ersten Abrechnung fast immer kürzen, prüft dieser spezialisierte Bereich jede Zahlung präzise auf Richtigkeit und fordert ausstehende Beträge umgehend nach; wenn notwendig, sogar mehrfach.


  • Die Buchhaltung: Unsere Finanz-Profis sorgen für den reibungslosen Zahlungsfluss, damit Entschädigungen wie die Kostenpauschale oder Wertminderung schnellstmöglich bei Ihnen an­kommen.


  • Die Rechtsanwälte: Erfordert die Hartnäckigkeit der Gegenseite juristische Schritte, setzen un­sere spezialisierten Anwälte Ihre Ansprüche mit Klageschriften und rechtlicher Expertise durch 

Sie haben die freie Wahl:


  • Konkrete Abrechnung: Sie lassen Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren. Die Versicherung übernimmt die tatsächlich angefallenen Kosten laut Rechnung inklusive Mehrwertsteuer.
  • Fiktive Abrechnung: Sie lassen sich den Reparaturbetrag laut Gutachten netto (ohne Mehrwert­steuer) auszahlen und entscheiden selbst, ob, wann oder wo Sie reparieren. Wichtig: Die Mehr­wertsteuer wird gesetzlich nur erstattet, wenn sie tatsächlich angefallen ist.

Lassen Sie sich nicht verunsichern. Es ist eine gängige Taktik, Positionen wie UPE-Aufschläge oder Verbringungskosten (Transport zur Lackiererei) zu streichen. Wir bei MSN kennen diese Prüfberichte genau. Da diese Kosten rechtlich oft anerkannt sind, gehen wir für Sie automatisch in die Nachforde­rung, damit Sie zu Ihrem vollen Recht kommen.

Das ist ein wichtiger Schutzschirm für Sie: Wenn Sie Ihr Auto in eine Fachwerkstatt geben, dürfen Sie darauf vertrauen, dass diese wirtschaftlich arbeitet. Sollte die Werkstattrechnung später höher ausfallen, als die Versicherung für „erforderlich“ hält, trägt grundsätzlich die Gegenseite dieses Risiko - Solange Sie als Mandant kein Auswahlverschulden trifft. Sie müssen also nicht für Differenzen zwischen Werk­statt und Versicherung haften.

Nein, Sie haben grundsätzlich die freie Werkstattwahl. Ein Verweis auf eine günstigere freie Werkstatt ist für Sie unzumutbar, wenn Ihr Fahrzeug jünger als drei Jahre ist oder lückenlos in einer Markenwerk­statt scheckheftgepflegt wurde. Wir wehren unberechtigte Werkstattverweise für Sie konsequent ab.

Ja, die sogenannte 130%-Regel. Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30% übersteigen, dürfen Sie Ihr Fahrzeug dennoch reparieren lassen, sofern Sie nachweisen, dass Sie den Wagen fachgerecht instand setzen und mindestens sechs weitere Monate nutzen.

Ein Unfall ist heute rechtlich so komplex, dass der Bundesgerichtshof die Einschaltung eines Anwalts regelmäßig für erforderlich hält. Bei einem unverschuldeten Unfall (100 % Haftung der Gegenseite) gehören die Anwaltskosten direkt zum zu ersetzenden Schaden. Die Versicherung muss uns also bezah­len, damit für Sie „Waffengleichheit“ gegenüber den Rechtsabteilungen der Versicherer herrscht.

Zeitfaktor & Prozess: „Warum Geduld sich auszahlt“

Ein Standardfall im Verkehrsrecht dauert oft einige Wochen, in komplexeren Fällen auch länger. Wir arbeiten nach dem MSN-Rondelprinzip, was bedeutet, dass Ihre Akte spätestens einmal die Woche ge­prüft wird. Dennoch hängen wir von externen Faktoren ab:


  • Die Polizei: Bis ein Unfall vollständig ermittelt ist und wir die amtliche Akteneinsicht erhalten, vergehen oft mehrere Wochen.
  • Die Versicherung: Die gegnerischen Versicherer nutzen oft ihre volle Bearbeitungszeit aus oder leiden unter hoher Auslastung, was zu Warteschleifen führt.

Keine Sorge, Ihr Fall ist bei uns niemals „vergessen“. Durch unser Rotationsprinzip wird jeder Vorgang in kurzen Abständen kontrolliert und wir haken bei Fristüberschreitungen sofort aktiv nach. Dass Sie nichts hören, bedeutet meist schlichtweg, dass wir auf die notwendigen Rückmeldungen von Behörden oder Versicherungen warten. Sobald es einen echten Fortschritt oder einen Zahlungseingang gibt, infor­mieren wir Sie proaktiv und unaufgefordert.

Wir verstehen Ihre Ungeduld absolut. Schließlich geht es um Ihr Geld. Dennoch ein ehrliches Wort: Häufige Nachfragen zu laufenden Fristen können den externen Prozess bei der Versicherung leider nicht beschleunigen. Jede Minute, die wir nicht am Telefon verbringen, nutzen wir lieber, um mit Hartnäckig­keit Druck auf die Gegenseite auszuüben.

Sie sind unser wichtigster Partner für einen schnellen Erfolg! Die größte „Zeitbremse“ sind fehlende Informationen zu Mandatsbeginn. Sie geben uns sofort „Tempo“, wenn Sie uns folgende Daten so früh wie möglich (am besten digital) zur Verfügung stellen:


  • Ihre aktuelle Bankverbindung (IBAN) für Auszahlungen.
  • Informationen zu Ihrer Rechtsschutzversicherung.
  • Angaben darüber, ob Ihr Fahrzeug geleast oder finanziert ist.

Nachforderungen & Klagen: „Hartnäckigkeit zahlt sich aus“

In der Schadensregulierung ist dies leider oft der „erste Schritt“ einer taktischen Regulierung durch die Versicherer. Versicherungsgesellschaften nutzen häufig automatisierte Prüfberichte von Drittanbietern, um berechtigte Positionen wie UPE-Aufschläge, Verbringungskosten oder Beilackierungen pauschal zu streichen. Wir lassen uns davon nicht beeindrucken: Was Ihnen rechtlich zusteht, fordern wir mit Nach­druck ein.

Hierfür haben wir ein spezialisiertes Team für Nachforderungen. Unsere Expertinnen prüfen jede Ab­rechnung präzise auf Basis der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung, wie zum Beispiel dem sogenannten „Werkstattrisiko“. 

Eine Klage ist bei uns immer das „letzte Mittel“, wenn die Gegenseite trotz klarer Rechtslage und mehr­facher Nachforderung hartnäckig die Zahlung verweigert. Sobald alle außergerichtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, prüft unser spezialisierter Anwalt die Erfolgsaussichten und setzt bei Bedarf eine professionelle Klageschrift auf.

Interessanterweise lenken viele Versicherungen bereits ein, sobald ihnen die Klageschrift durch das Ge­richt zugestellt wird. Der Druck durch einen erfahrenen Anwalt führt oft dazu, dass die Angelegenheit noch vor dem eigentlichen Gerichtstermin geklärt wird. Sollte es dennoch zu einem Prozess kommen, vertreten wir Ihre Interessen mit voller juristischer Kompetenz.

Wer trägt die Kosten für ein gerichtliches Verfahren?

Im Falle, dass sich ein Prozess leider nicht vermeiden lässt oder eine Teilhaftung im Raum steht, deckt in der Regel Ihre Rechtsschutzversicherung das Kostenrisiko ab. Wir klären die Kostenübernahme vorab für Sie, damit Sie kein finanzielles Risiko eingehen.

Telefonzeiten

Montag – Donnerstag:

9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Freitag:

9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Bürozeiten

Montag – Donnerstag:

8:00 – 17:00 Uhr

Freitag:

8:00 – 16:00 Uhr

Standort

MSN-Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Stadtlengsfeld

Obertor 9

36466 Dermbach