Der Wonnemonat Mai verspricht am Wochenende endlich erstmals Temperaturen über 20°C. Spätestens dann wird es Zeit, die verstaubten Fahrräder technisch zu prüfen und fit für die neue Saison zu machen. ☀️
Der ein oder andere denkt sicherlich auch über eine Neuanschaffung nach. Hoch im Kurs, dies belegen zumindest die Verkaufszahlen, stehen sicherlich auch in diesem Jahr wieder die sogenannten E-Bikes.
Ca. 1,95 Millionen dieser E-Bikes wurden allein 2020 in Deutschland verkauft.
Wer sich nach einem solchen Rad umschaut, der sollte auch über eine Alternative zum Kauf dieser doch recht teuren Räder nachdenken – hier gewinnt das Dienstrad-Leasing immer mehr an Bedeutung.
Dabei stellt der Arbeitgeber die erworbenen/geleasten E-Bikes seinen Mitarbeitern zur Verfügung, die die Raten z.B. aus ihrem monatlichen Bruttogehalt finanzieren.
Seit dem 01.01.2020 gilt für Neuabholungen die 0,25%-Regelung.
Dabei werden 0,25 % des Bruttolistenpreises des Rades (1 % des auf volle 100 Euro abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers) auf das steuerpflichtige Gehalt des Mitarbeiters aufgeschlagen (sog. geldwerter Vorteil). Durch die Versteuerung des geldwerten Vorteils ist die private Nutzung des Rades ausdrücklich erlaubt.
Noch besser für den Arbeitnehmer:
Bei voller Kostenübernahme durch den Arbeitgeber entfällt die Gehaltsumwandlung für den Arbeitnehmer und damit auch die Versteuerung des geldwerten Vorteils (gilt für Fahrräder und Pedelecs (bis 25 km/h). Bei S-Pedelecs (bis 45 km/h) gilt immer die 0,25 %-Regel, unabhängig davon, wer die Kosten des Leasings trägt.)
Für weitere Informationen stehen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlreiche Leasinganbieter mit ihren Internetauftritten zur Verfügung.
Von der unkomplizierten Abwicklung über einen der zahlreichen Bike-Leasing-Anbietern konnten wir uns im letzten Jahr selbst überzeugen. 😄
Also jetzt schnell ein Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Überzeugende Argumente für ein solches Leasing gibt es genug:
-Mitarbeitergesundheit
-nachhaltiger Umweltschutz
-Mitarbeiterbindung
-steuerliche Vorteile
-Einsparung von Parkplätzen
seien hier nur beispielsweise genannt.
Ob mit dem neuen E-Bike oder dem alten Drahtesel, wir wünschen Euch auf jeden Fall eine schöne und unfallfreie Fahrradsaison. 😊🚲