Ab wann wird Alkohol auf dem E-Scooter strafbar?
Bei Trunkenheitsfahrten gelten für E-Scooter dieselben strafrechtlichen Maßstäbe wie für Autos.
Absolute Fahruntüchtigkeit
Ab 1,1 Promille gilt ein E-Scooter-Fahrer als absolut fahruntüchtig. Wer in diesem Zustand fährt, macht sich regelmäßig nach § 316 StGB strafbar.
Der für Fahrradfahrer bekannte Grenzwert von 1,6 Promille gilt beim E-Scooter ausdrücklich nicht.
Relative Fahruntüchtigkeit
Bereits ab 0,3 Promille kann eine Strafbarkeit vorliegen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzukommen. Dazu zählen beispielsweise:
- Schlangenlinienfahren
- unsicheres Fahrverhalten
- ein Verkehrsunfall
- andere alkoholbedingte Fahrfehler
Entscheidend ist immer die Gesamtsituation des Einzelfalls.
Warum der Führerschein in Gefahr ist
Für das Fahren eines E-Scooters wird keine Fahrerlaubnis benötigt.
Dennoch kann eine Trunkenheitsfahrt mit dem Roller dazu führen, dass das Gericht die Fahrerlaubnis für den PKW entzieht.
Grundlage hierfür ist § 69 StGB. Die Gerichte gehen davon aus, dass jemand, der alkoholisiert ein Kraftfahrzeug führt, seine grundsätzliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen infrage stellt.
Für viele Betroffene ist genau das die überraschendste und zugleich einschneidendste Folge eines E-Scooter-Delikts.