Fazit für Sie als Hauseigentümer
Dieses Urteil zeigt, wie komplex die juristische Bewertung von Schadensfällen sein kann. Die gute Nachricht für Sie als Eigentümer und Vermieter lautet jedoch: Ihre Wohngebäudeversicherung schützt Sie!
Selbst wenn Ihr Mieter durch Unachtsamkeit einen Großbrand auslöst, übernimmt Ihre Gebäudeversicherung die Kosten für den Wiederaufbau. Ob die Versicherung sich das Geld später vom Mieter zurückholen kann (wie in diesem Fall versucht, aber gescheitert), ist ein rechtlicher Streit zwischen Versicherung und Mieter - Ihr finanzieller Schaden ist in der Regel abgedeckt.
Unser Tipp: Verlassen Sie sich nicht auf den Zufall. Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Gebäudeversicherung den aktuellen Wert Ihrer Immobilie abdeckt und ob alle wichtigen Klauseln (wie etwa der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit) enthalten sind.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Gebäudeversicherung oder möchten Sie Ihren aktuellen Schutz überprüfen lassen? Kontaktieren Sie uns gerne. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!